Nachhaltigkeit in der Oberbank – häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environment (Umwelt – Betriebsökologie, Umweltauswirkungen unserer Produkte und Finanzierungen), Social (Soziales – z.B. Umgang mit Mitarbeiter:innen, gesellschaftliches Engagement) & Governance (Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance) und wird als weiterer Begriff für Nachhaltigkeit verwendet.

 

Was hat Nachhaltigkeit mit Bank zu tun?

Banken haben eine wesentliche Steuerungsfunktion – denn sie entscheiden welche wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert werden bzw. in welche Bereiche sie investieren. Von nachhaltigen Finanzgeschäften spricht man dann, wenn neben den klassischen Kriterien wie Rendite und Kreditrisiko auch ökologische, soziale und Governance Aspekte berücksichtigt werden.

 

Ein Beispiel: Wenn eine Finanzierung als ökologisch nachhaltig gelten soll, müssen gewisse Umweltkennzahlen eingehalten werden. Bei Gebäuden ist das beispielsweise der Heizwärmebedarf und der CO2-Ausstoß – zwei Daten, die sich aus dem Energieausweis einer Immobilie herauslesen lassen.

 

Nachhaltigkeit in der Oberbank

Wie nachhaltig ist die Oberbank?

Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixer Bestandteil der wertebasierten Strategie der Oberbank. 2019 haben wir mit der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und der Implementierung eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements in der Bank unsere Aktivitäten in diesem Bereich professionalisiert.

 

Heute ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie 2025. In unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht (abrufbar unter Kennzahlen und Berichte) berichten wir umfassend über alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich.

 

Dass die Oberbank auch in Sachen Nachhaltigkeit zu den besten der Branche gehört, bestätigt uns nun ein externes Nachhaltigkeitsrating durch die Ratingagentur ISS ESG: Im Rating von ISS ESG wurde der Oberbank Prime Status verliehen (Stand Juni 2021). Die Oberbank AG gehört somit laut ISS ESG zu den besten 10% von 277 gerateten Instituten in der Branche Financials/Public & Regional Bank (Stand 23.06.2021). Wir haben außerdem die höchste Transparenzstufe von ISS ESG „Transparency Level: very high (80-100%)“ erreicht.

 

Was ist ein Nachhaltigkeitsrating?

Ein Nachhaltigkeitsrating beurteilt Unternehmen, Länder oder Projekte in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Bereichen (Governance, Soziales, Ökologie, Produkte, etc.). Nachhaltigkeitsratings werden in der Regel von darauf spezialisierten Agenturen wie z.B. ISS ESG oder Sustainalytics durchgeführt. Die Oberbank hat seit Juni 2021 im Nachhaltigkeitsrating von ISS ESG PRIME Status erreicht d.h. dass wir zu den besten Banken in der Branche gehören.

 

Wie ist das Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der Oberbank organisiert? Wie werden Meinungen von Stakeholder:innen außerhalb der Oberbank einbezogen?

Die Oberbank beschäftig sich schon länger eingehend mit dem Thema Nachhaltigkeit – eine konkrete Nachhaltigkeitsorganisation mit Nachhaltigkeitsbeauftragten allen Abteilungen und eigenes Gremium gibt es seit dem Jahr 2021. 2022 wurde ein eigenes Team für Nachhaltigkeit in der Oberbank gegründet – die ESG Unit. Diese stellt die erste Anlaufstelle intern sowie extern dar und agiert als Drehscheibe für diverse Nachhaltigkeitsagenden in der Oberbank. Auch die Erstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts liegt in der Verantwortung der ESG Unit.

 

Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholdergruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen von Impulsgeber:innen für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits-Ratingagenturen und Regulatoren). Dementsprechend spiegeln sich die uns bekannten Interessen und Erwartungen der Stakeholder:innen in unseren Nachhaltigkeitszielen und -Maßnahmen wider.

 

Regulatorik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit: Inwiefern betrifft dies die Oberbank?

2018 hat die EU Kommission ihren Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ formuliert, der Maßnahmen in drei Bereichen umfasst:

 

  • die gezielte Steuerung von Kapitalflüssen in Richtung nachhaltige Investments
  • die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das zentrale Risikomanagement von Finanzinstituten
  • die Transparenz der gesetzten Aktivitäten und die Langfristigkeit aller Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit gewährleisten (Vermeidung von Greenwashing)

 

Der Aktionsplan der EU-Kommission resultiert wiederum in zahlreichen EU-weit geltenden Verordnungen und Standards, die uns als Oberbank direkt betreffen bzw. Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben, allen voran die EU-Taxonomie und die Offenlegungs-Verordnung.

 

Mehr zu Sustainable Finance und dem EU-Aktionsplan finden Sie hier

 

Was versteht man unter nachhaltigen Investitionen und wie hängt dies mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. Sie legt in den sogenannten delegierten Verordnungen detaillierte Klassifikationssysteme fest, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Es handelt sich dabei vorwiegend um technische Kriterien (ua. CO2-Werte bzw. Energielevel). Z.B. werden Kriterien definiert, welche ein Wohnbauprojekt erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. Diese Kriterien werden laufend erweitert bzw. werden sich mit der Zeit verändern.

 

Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, um so einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung mehr Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.

 

Bei der Analyse von Finanzierungen auf ihre ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich die Oberbank, soweit dies im Einklang mit den von der Oberbank gesetzten Ausschlusskriterien ist, an den Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Die Oberbank schließt allerdings sämtliche Investitionen in Atomkraft aus, da dies nicht mit ihren Ausschlusskriterien vereinbar ist. Weitere Informationen zur EU-Taxonomie unter dem Link

 

Was ist die Offenlegungs-Verordnung (SFDR)?

Die Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) sieht umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen vor. Ziel der Offenlegungs-Verordnung ist es, dass sämtliche Finanzmarktteilnehmer:innen ESG-Faktoren in ihren Beratungsprozess integrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass (institutionelle) Anleger:innen ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen. Offenlegungen unter anderem zu ESG-Strategien und ESG-Merkmalen von Finanzprodukten haben auf der Webseite, in vorvertraglichen Informationen sowie den regelmäßigen Berichten zu erfolgen. In diesem Zusammenhang legt die Oberbank ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der Website offen und auch die vorvertraglichen Informationen sind online direkt bei den einzelnen Produkten zu finden.

 

Zur Strategie Nachhaltigkeitsrisiken

 

Zur Produktinformation zum nachhaltigen individuellen Portfoliomanagement

 

Zur nachhaltigen Geldanlage

(weiterführende Informationen und Links zu Produktseiten mit vorvertraglichen Informationen)

 

An welchen Vorgaben orientieren wir uns für den Nachhaltigkeitsbericht?

 

Mit dem Bericht entsprechen wir den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeg), mit welchem die EU-Richtlinie Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in österreichisches Recht umgesetzt wurde. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse haben im Nachhaltigkeitsbericht über nicht-finanzielle Themen zu berichten. Dazu gehören Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte, Anti-Korruption und Diversität. Für unseren Nachhaltigkeitsbericht orientieren wir uns zusätzlich inhaltlich an den GRI-Standards, den Leitlinien der Global Reporting Initiative . Diese Standards werden weltweit freiwillig angewandt und unterstützen Unternehmen und Organisationen aller Branchen mit Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in unterschiedlichsten Themenfeldern. So wird die Transparenz der Offenlegungen und die Vergleichbarkeit der Berichte erhöht.

 

Zu Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsbericht

 

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter ESG@oberbank.at

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-) Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.