Nachhaltigkeit in der Oberbank – häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environment (Umwelt – Betriebsökologie, Umweltauswirkungen unserer Produkte und Finanzierungen), Social (Soziales – z.B. Umgang mit Mitarbeiter:innen, gesellschaftliches Engagement) & Governance (Unternehmensführung, Risikomanagement, Compliance) und wird als weiterer Begriff für Nachhaltigkeit verwendet.

 

Was hat Nachhaltigkeit mit Bank zu tun?

Banken haben eine wesentliche Steuerungsfunktion, denn sie entscheiden, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten finanziert werden bzw. in welche Bereiche sie investieren. Von nachhaltigen Finanzgeschäften spricht man dann, wenn neben den klassischen Kriterien wie Rendite und Kreditrisiko auch ökologische, soziale und Governance-Aspekte berücksichtigt werden.

 

Ein Beispiel:  Wenn eine Finanzierung als ökologisch nachhaltig gelten soll, müssen gewisse Umweltkennzahlen eingehalten werden. Bei Gebäuden gibt es beispielsweise Grenzwerte beim Heizwärmebedarf und beim CO₂-Ausstoß – zwei Daten, die sich aus dem Energieausweis einer Immobilie herauslesen lassen.  

 

Nachhaltigkeit in der Oberbank

Wie nachhaltig ist die Oberbank?

Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixe Bestandteile der wertebasierten Strategie der Oberbank. 2019 haben wir mit der Entwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie und der Implementierung eines modernen Nachhaltigkeitsmanagements in der Bank unsere Aktivitäten in diesem Bereich professionalisiert.

 

Heute ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie 2025. In unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht (abrufbar unter Kennzahlen und Berichte) berichten wir umfassend über alle unsere Aktivitäten in diesem Bereich.

 

Dass die Oberbank auch in Sachen Nachhaltigkeit zu den Besten der Branche gehört, bestätigt uns nun ein externes Nachhaltigkeitsrating der Ratingagentur ISS ESG: Im Rating von ISS ESG wurde der Oberbank Prime Status verliehen (Stand Dezember 2023). Die Oberbank AG gehört somit laut ISS ESG zu den TOP 10 von  287 gerateten Instituten in der Branche Financials/Public & Regional Bank (Stand 28.12.2023). Wir haben außerdem die höchste Transparenzstufe von ISS ESG „Transparency Level: very high (80-100%)“ erreicht.

 

Was ist ein Nachhaltigkeitsrating?

Ein Nachhaltigkeitsrating beurteilt Unternehmen, Länder oder Projekte in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit in unterschiedlichsten Bereichen (Governance, Soziales, Ökologie, Produkte, etc.). Nachhaltigkeitsratings werden in der Regel von darauf spezialisierten Agenturen wie z.B. ISS ESG oder Sustainalytics durchgeführt. Die Oberbank hat seit Juni 2021 im Nachhaltigkeitsrating von ISS ESG PRIME Status erreicht, d.h. wir gehören zu den besten Banken in unserer Branche.

 

Wie ist das Nachhaltigkeitsmanagement innerhalb der Oberbank organisiert? Wie werden Meinungen von Stakeholder:innen außerhalb der Oberbank einbezogen?

Die Oberbank beschäftig sich schon länger eingehend mit dem Thema Nachhaltigkeit – eine konkrete Nachhaltigkeitsorganisation mit Nachhaltigkeitsbeauftragten in allen Abteilungen und ein eigenes Gremium gibt es seit dem Jahr 2021. 2022 wurde ein eigenes Team für Nachhaltigkeit in der Oberbank gegründet – die ESG Unit. Diese stellt die erste Anlaufstelle intern sowie extern dar und agiert als Drehscheibe für diverse Nachhaltigkeitsagenden in der Oberbank. Auch die Erstellung des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts liegt in der Verantwortung der ESG Unit.

 

Die Oberbank verfolgt im Bereich der Nachhaltigkeit einen integrativen Ansatz und pflegt einen regelmäßigen und offenen Dialog mit ihren wichtigsten Stakeholdergruppen (öffentliche Institutionen, Kund:innen, Investor:innen und Mitarbeiter:innen) sowie mit Vertreter:innen von Impulsgeber:innen für eine nachhaltige Entwicklung (NGOs, Brancheninitiativen, Nachhaltigkeits-Ratingagenturen und Regulatoren). Dementsprechend spiegeln sich die uns bekannten Interessen und Erwartungen der Stakeholder in unseren Nachhaltigkeitszielen und -Maßnahmen wider.

 

Regulatorik im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit: Inwiefern betrifft dies die Oberbank?

2018 hat die EU Kommission ihren Aktionsplan „Financing Sustainable Growth“ formuliert, der Maßnahmen in drei Bereichen umfasst:

  • die gezielte Steuerung von Kapitalflüssen in Richtung nachhaltige Investments
  • die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das zentrale Risikomanagement von Finanzinstituten
  • die Transparenz der gesetzten Aktivitäten und die Langfristigkeit aller Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit gewährleisten (z.B. Vermeidung von Greenwashing)

    Der Aktionsplan der EU-Kommission resultiert wiederum in zahlreichen EU-weit geltenden Verordnungen und Standards, die uns als Oberbank direkt betreffen bzw. Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben, allen voran die EU-Taxonomie und die Offenlegungs-Verordnung, sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).

    Mehr zu Sustainable Finance und dem EU-Aktionsplan finden Sie hier

 

Was versteht man unter nachhaltigen Investitionen und wie hängt dies mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie ist im Wesentlichen eine Liste an wirtschaftlichen Aktivitäten, die als nachhaltig angesehen werden. Sie legt in den sogenannten delegierten Verordnungen detaillierte Klassifikationssysteme fest, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine wirtschaftliche Aktivität nachhaltig ist oder nicht. Es handelt sich dabei vorwiegend um technische Kriterien (ua. CO₂-Werte bzw. Energielevel). Es werden beispielsweise Kriterien definiert, welche ein Wohnbauprojekt erfüllen muss, um als nachhaltig eingestuft werden zu können. Diese Kriterien werden laufend erweitert bzw. angepasst.

 

Ziel der EU-Taxonomie ist es, mehr Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, um so einen Beitrag zur Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung mehr Nachhaltigkeit und zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens zu leisten.

Bei der Analyse von Finanzierungen auf ihre ökologische Nachhaltigkeit orientiert sich die Oberbank, soweit dies im Einklang mit den von der Oberbank gesetzten Ausschlusskriterien ist, an den Bewertungskriterien der EU-Taxonomie. Die Oberbank schließt allerdings sämtliche Investitionen in Atomkraft aus, da dies nicht mit ihren Ausschlusskriterien vereinbar ist.

 

Ab 2024 müssen Banken der Europäischen Union mit der Green Asset Ratio (GAR) den Anteil des nachhaltigen Geschäfts umfassend nachweisen, um so auch mit anderen Banken vergleichbar zu sein. Bei der Berechnung der GAR wird der Anteil der nachhaltigen Finanzierungen eines in der Richtlinie definierten Kreises von Finanzierungskunden (Unternehmen, die den Anteil ihres Taxonomie-konformen Geschäftes veröffentlichen müssen (gem. NFRD, zukünftig gemäß: CSRD/ NaBeG), Privatpersonen und lokale Gebietskörperschaften) dem gemäß EU-Taxonomie definierten Geschäftsvolumen der Bank gegenübergestellt. In den kommenden Jahren wird sich der Anteil der CSRD-pflichtigen Unternehmen, deren Finanzierungen bewertet werden, durch die Erweiterung der Veröffentlichungskriterien erhöhen (für weitere Details zur CSRD siehe Frage 13).

 

Weitere Informationen zur EU-Taxonomie unter dem Link

 

Was ist die Offenlegungs-Verordnung (SFDR)?

Die Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR) sieht umfassende Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater:innen vor. Ziel der Offenlegungs-Verordnung ist es, dass sämtliche Finanzmarktteilnehmer ESG-Faktoren in ihren Beratungsprozess integrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass (institutionelle) Anleger:innen ESG-Faktoren in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen. Offenlegungen unter anderem zu ESG-Strategien und ESG-Merkmalen von Finanzprodukten haben auf der Webseite, in vorvertraglichen Informationen sowie den regelmäßigen Berichten zu erfolgen. In diesem Zusammenhang legt die Oberbank ihre Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der Website offen und auch die vorvertraglichen Informationen sind online direkt bei den einzelnen Produkten zu finden.

 

Zur Strategie Nachhaltigkeitsrisiken

Zur Produktinformation zum nachhaltigen individuellen Portfoliomanagement

Zur nachhaltigen Geldanlage

(weiterführende Informationen und Links zu Produktseiten mit vorvertraglichen Informationen)

 

An welchen Vorgaben orientieren wir uns für den Nachhaltigkeitsbericht?

Im Zuge des Green Deals ist ein klares Ziel des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments die Überarbeitung und Stärkung der Regeln der bestehenden Richtlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) bzw. in Österreich durch das NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) umgesetzt. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt somit die NFRD. In Österreich wird die CSRD durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) in nationales Recht umgesetzt werden und ersetzt damit zukünftig das NaDiVeG.

 

Durch die CSRD, die Richtlinie über die Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung, wird sichergestellt, dass Unternehmen zuverlässige, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsinformationen an ihre Stakeholder liefern, um ihnen eine Bewertung der nicht-finanziellen Leistungen zu ermöglichen. Mit einer transparenten und vereinheitlichten Berichterstattung soll, gemäß des Green Deals, die Neuausrichtung von Investitionen in nachhaltigere Technologien und Unternehmen unterstützt werden. Die entsprechenden Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.

 

Die CSRD sieht zukünftig eine sehr umfassende verpflichtende und extern geprüfte Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Auch die Anzahl an berichtspflichtigen mittelständischen und großen Unternehmen wird deutlich steigen. Die neuen Reporting-Anforderungen der Europäischen Union werden ab dem Jahr 2024 auch für die Oberbank gelten. Dabei wird der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig als Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht dargestellt. Für die Berichtsperiode 2023 hat die Oberbank eine Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Auf Basis der neuen Wesentlichkeitsanalyse wurde die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu aufgestellt und die Nachhaltigkeitserklärung 2023 anhand der Struktur der ESRS gegliedert. Damit erfüllt die Oberbank einen Teil der regulatorischen Vorgaben bereits ein Jahr früher als erforderlich.

 

Zur Nachhaltigkeitserklärung im Jahresfinanzbericht 2023 (ab Seite 30)

 

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter ESG@oberbank.at

 

Diese Unterlagen dienen lediglich der aktuellen Information und basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Diese Unterlagen sind weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der hier erwähnten Veranlagungen bzw. (Bank-) Produkte. Sämtliche in diesem Dokument enthaltenen Aussagen sind nicht als generelle Empfehlung zu werten. Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einschätzen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung. Insbesondere behalten wir uns einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor.