FAQ Mopedversicherung

Wie lange ist die Versicherung gültig?

Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich maximal ein Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Das kann direkt zu Beginn der Saison am 1. März, aber auch später im Versicherungsjahr sein. Am 28./29. Februar des Folgejahres läuft die Versicherung automatisch ab. Das Kennzeichen verliert damit seine Gültigkeit. Zum Start des neuen Verkehrsjahres benötigen Sie ein neues Kennzeichen. 

 

Benötige ich jedes Jahr ein neues Kennzeichen / Versicherung?

Ja. Der Versicherungsschutz verlängert sich nicht automatisch. Zu jeder neuen Saison ab 01. März werden neue farbliche Kennzeichen ausgegeben.

 

Muss mein Moped haftpflichtversichert sein?

Als Halter eines Kleinkraftrades (Mofas, Mopeds, E-Scooter und andere motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung) benötigen Sie keine Zulassung und sind deshalb auch nicht steuerpflichtig.
Das heißt, Sie müssen nicht bei einer Kfz-Zulassungsstelle an- oder abgemeldet werden. Sie benötigen nur ein eigenes Versicherungskennzeichen um am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Mit dem Kennzeichen weisen Sie nach, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

 

Welche Kleinkrafträder sind versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 01. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben.
  • Leichte Quads und Trikes (z. B. Piaggio Ape) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
  • Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossener Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm, max. 350 kg.
  • E-Bikes/Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h (werden nicht von uns versichert).
  • E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE), max. 20 km/h.

 

Kann ich eine Vollkaskoversicherung abschließen?

Nein. Eine Vollkaskoversicherung für Kleinkrafträder wird allgemein nicht von Versicherungsgesellschaften angeboten. Gründe hierfür sind, dass es bei der Kfz-Versicherung für diese Fahrzeuge weder Schadenfreiheitsklassen noch Schadenfreiheitsrabatte und damit auch keine Rückstufung im Schadensfall gibt. Daher können die Versicherer auch keine Vollkaskoversicherung anbieten. Mit einer Teilkaskoversicherung sind diese Fahrzeuge bereits ausreichend abgesichert.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl absichern wollen, schließen Sie zur Haftpflichtversicherung noch die Teilkaskoversicherung ab. 

 

Kann ich während dem laufenden Jahr eine Versicherung abschließen oder kündigen?

Ja, Sie können auch während dem laufenden Jahr eine Mopedversicherung abschließen. Diese gilt dann erst ab diesem Zeitpunkt und endet zum Saisonablauf des Versicherungsjahres.

Ebenfalls können Sie auch während des Jahres Ihre Versicherung wiederrufen oder abrechnen bzw. kündigen. Senden Sie uns dafür Ihr Kennzeichen und den Versicherungsschein zu. Das Kennzeichen wird ab Posteingang bis zum Saisonende abgerechnet und der Restbetrag an Sie überwiesen. Bei Wiederruf wird der Vertrag stoniert.

 

Gilt die Versicherung im Ausland?

Der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gilt innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außereuropäischen Gebieten wie der Schweiz, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Mit der Internationalen Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) sind Sie als Fahrzeugführer auch in nichteuropäischen Ländern wie Albanien, Marokko, Russland und der Ukraine umfassend geschützt.

 

Wann zahlt meine Versicherung?

  • Wenn Sie ein anderes Fahrzeug bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug beschädigen. 
  •  
  • Auf dem Gehsteig, wenn Ihr abgestelltes Fahrzeug umkippt und ein geparktes Fahrzeug beschädigt. 
  • Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Fußgänger streifen, und sich dieser dabei verletzt.

 

Kosten werden nicht übernommen bei: 

 

  • Trunkenheit und wenn dabei ein Unfall verursacht wird. 
  • Schäden die durch eine Teilnahme an einem Rennen entstehen.
  • Vandalismus z.B. falls jemand absichtlich Ihr Fahrzeug beschädigt.

 

 

*Ein Produkt der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., München in Kooperation mit der Oberbank  AG.