Nachhaltigkeit

Strategie und Richtlinien

Anders, weil:
wir einen klaren Weg Richtung nachhaltigere Zukunft vor Augen haben.

Strategie

Eine moderne Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielen und ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement sind für die Weiterentwicklung und den zukünftigen Erfolg der Oberbank von großer Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist deshalb fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank.

Richtlinien

Die Oberbank richtet sich nicht nur nach bestehenden Richtlinien, sondern setzt sich darüber hinaus eigene hohe Standards zur Einhaltung ethischer Prinzipien. Diese sind unter anderem in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) für alle Mitarbeiter:innen festgelegt. Ein zentraler Aspekt sind auch Ausschluss- und Positivkriterien für unsere Finanzierungen.

 

Erfolgskurs und Geschäftspolitik der Oberbank basieren auf besonderen Grundsätzen der Unternehmensführung. Als börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Oberbank AG zum ÖCGK in der jeweils gültigen Fassung.

 

Zur Corporate Governance

Der Code of Conduct richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der Oberbank. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Das meint generell den Umgang mit Menschen, ob mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholder, aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde.

 

Zum Code of Conduct

Zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen gibt es in der Oberbank auch einen Verhaltenskodex für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, der die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen auf die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen ausweitet. Alle Lieferant:innen der Oberbank AG müssen diese Grundsätze erfüllen, die unter anderem das Einhalten der Gesetze, die Achtung der Menschenrechte, diverse Umweltvorschriften und das Verbot von Korruption und Bestechung umfassen.

 

Zum Code of Conduct für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen der Oberbank

Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach sich ziehen könnten.

 

Finanzierungs- und Kontogeschäft

Die nachfolgenden Ausschlusskriterien aus Nachhaltigkeitsaspekten sind beim Neukundengeschäft verpflichtend zu beachten. Bei Überarbeitung oder Aktualisierung dieser Kriterien findet ein Screening des Bestands statt, damit die Einhaltung der Kriterien auch für Bestandskunden gewährleistet ist.

 

Wertpapiergeschäft

Im Wertpapiergeschäft gelten nicht die nachfolgenden Ausschlusskriterien, sondern besondere, speziell auf das Wertpapiergeschäft zugeschnittene, Mindeststandards.

 

Eigenveranlagung

Bei Neuveranlagungen der Oberbank sind die nachfolgenden Ausschlusskriterien vollinhaltlich zu beachten. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Bereich der Eigenveranlagung ist auch in der Veranlagungsrichtlinie der Oberbank festgehalten.

 

Privatpersonen

Privatpersonen sind von den Ausschlusskriterien nicht erfasst, jedoch bedürfen einige Geschäfte von Privat- und Firmenkund:innen – etwa in den Branchen Wett- und Glücksspiel, Adult Entertainment und Waffen – einer geldwäscherechtlichen Bewilligung des Vorstands, soweit ihre Geschäfte nicht ohnehin aufgrund der Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Im Know your customer (KYC)-Prozess werden daher auch Privatkund:innen zahlreichen Überprüfungen unterworfen.

 

1. Branchenspezifische Ausschlusskriterien

Die Oberbank sieht folgende wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen mit erhöhtem ESG-Risikopotential behaftet und schließt diese aus. Dabei wird in der Prüfung primär das Kerngeschäft des Unternehmens analysiert. Sollte ein Umsatzanteil in sehr geringem Ausmaß beobachtet werden, wird von einem Ausschluss abgesehen (Beispiel: Trafik, die auch Zeitschriften im Bereich der Erwachsenenunterhaltung anbieten).

 

Branche / Kriterium

Ausschluss von

Atomenergie

  • Produktion und überwiegende Distribution von Atomenergie

  • Errichtung von neuen und Sanierung von bestehenden Atomkraftwerken

  • Abbau von und Anreicherung mit Uran, Plutonium, Thorium sowie Mischoxyde aus Plutonium und Uran.

  • Hantieren oder Handel mit radioaktivem Abfall oder Sondermüll bzw. Erhalt von Provisionen aus diesem Handel
  • radioaktives Material, ausgenommen medizinische Materialien und Qualitätskontrollausrüstungen, bei denen die radioaktive Quelle trivial und ausreichend abgeschirmt ist

Edelsteine und Konfliktmaterial

  • Förderung (Abbau) von Konfliktmaterialien****** oder Blutdiamanten******* o.Ä.

Fischerei

  • Unternehmen, die in der Fischereibranche tätig sind oder Fischereierzeugnisse verarbeiten oder verkaufen und die national und international anerkannter Standards (z.B. EU-Artenschutzverordnung, MARPOL-Übereinkommen, Marine Stewardship Council, FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei) nicht einhalten

Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder, sowie Tierversuche

  • Handel mit vom Aussterben bedrohten oder besonders geschützten Tierarten, oder mit Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) fallen, sowie Handel mit Teilen dieser Tiere.

  • Vermittlung von Jagd bzw. Jagd auf solche Tiere

  • zu Forschungszwecken durchgeführte Aktivitäten mit lebenden Tieren (Tierversuche) zum Test von Endprodukten im Bereich Konsumgüter und sonstigen nicht-medizinischen Produkten (z.B. Kosmetika, Waschmittel), das Risiko beinhalten, den involvierten Tieren Schaden und Leid zuzufügen und entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnung nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Hochvolumen-Fracking und Förderungen von Ölsanden

 

Erdöl

  • Unternehmen mit dem Geschäftszweck Hochvolumen-Fracking

  • Förderung von Ölsanden

  • neue zweckgebundene Geschäftsaktivitäten für neue, auf den Ausbau der Erdölinfrastruktur abzielende, unkonventionelle Erdölprojekte (z.B. Schieferöl, Ölsand, arktisches Öl****** , Ultra-Tiefwasser-Öl)

Kohle

  • Förderung (Abbau) und Produktion von Kohle

  • Energieerzeugung aus Kohle

  • Errichtung von neuen und die Sanierung von bestehenden Kohlekraftwerken

  • Neugeschäft mit Unternehmen, deren primärer Geschäftszweck der Handel mit Kohle ist

Schwere Waffen

  • Produktion von und Handel mit schweren Waffen gemäß den 7 Hauptkategorien des UN-Waffenregisters UNROCA, wie Panzer, Großkaliber-Artillerie, Kampfflugzeuge oder Kriegsschiffe

Embryonenforschung

  • Unternehmen deren Geschäftstätigkeit auf die verbrauchende Forschung am menschlichen Embryo ausgerichtet ist (davon nicht umfasst: In-vitro-Fertilisation)

Pornografiebranche und vergleichbare Branchen („Rotlichtmilieu“; Adult-Entertainment)

  • Ausgeschlossen wird u.a.

    - die Produktion von pornografischen Inhalten jeglichen Formats (z.B. Filme, Magazine, etc.),

    - das Anbieten von Sex-Tourismus,

    - der Betrieb von Bordellen und

    - der Vertrieb von pornografischen Inhalten (Umsatzgrenze: 10%).

****** z.B. Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, die u.a. in der Demokratischen Republik Kongo und ihren Nachbarstaaten gefördert werden. Diese Region ist stark von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen, wobei sich die bekämpfenden Parteien häufig über die Kontrolle der Minen finanzieren.

******* Definition lt. Kimberley-Abkommen: Geschmuggelte Diamanten, durch die verschiedene Kriege in Afrika finanziert wurden bzw. werden.

******** Das Arcitc Monitoring & Assessment Programme (AMAP) definiert ihren Geltungsbereich und damit die geografische Region der Arktis wie folgt: „Hocharktis, bis zur den subarktischen Gebieten Kanadas, des Königreichs Dänemark (Grönland und die Färöer Inseln), Finnlands, Islands, Norwegens, der Russischen Föderation, Schwedens und der Vereinigten Staaten, einschließlich der dazugehörigen Meeresgebiete“.

******* Eine Ausnahme im Sinne einer Bewilligungsmöglichkeit gibt es einzig für den Bereich der schweren Waffen. Eine Ausnahmebewilligung für die Finanzierung von schweren Waffen kann vom zuständigen Risikovorstand erteilt werden, wenn begründbare, dokumentierte und übergeordnete nationale/supranationale Interessen überwiegen.

 

2. Absolut ausgeschlossene Geschäfte

Ergänzend gilt: Die Oberbank geht keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen ein, die in mindestens einem der folgenden Bereiche tätig sind:

 

 

Kriterium

Ausschluss von

Illegale Substanzen (Suchtmittel)

  • Produktion von oder Handel mit Suchtmitteln, die entsprechend der jeweiligen nationalen Rechtsordnung nicht zum Konsum zugelassen sind

Bergbau

  • Bergbau-Aktivitäten ohne Bewilligung

Schädliche Substanzen

  • Verbotene chemische Verbindungen bzw. chemische Verbindungen, die schrittweise verboten werden, und andere schädliche Stoffe (z.B. gefährliche oder hochgefährliche Pestizide oder Arzneimittel wie u.a. ungebundene Asbestfasern).

Kontroverse Waffen

  • Produktion von und Handel mit kontroversen Waffen; hierunter zählen z.B. biologische/chemische Waffen, Streumunition, Atomwaffen, Landminen.

Illegales Wett- und Glücksspiel

  • Unternehmen, die illegales Glücksspiel betreiben/anbieten

3. Ausschlusskriterien für Länder

Dem Regionalitätsprinzip entsprechend, fokussiert sich die Oberbank auf Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie vertreten ist bzw. die ihren Sitz in der EU haben oder einem Mitgliedsstaat der UNIDO angehören. Zudem tätigen wir keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, welche durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden:
 

Kriterium

Ausgeschlossen werden

FATF-Liste

 

 

EU-Liste Hochrisikoländer

Länder, die auf der schwarzen, dunkelgrauen oder grauen Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) stehen.


Länder, die auf der EU-Liste der Hochrisikoländer der VO(EU) 2020/855 idgF stehen

Klimaschutz

Länder, die das Klimaschutzabkommen von Paris 2015 nicht ratifiziert haben (Ratifikation des Pariser Klimaabkommens)

Presse- und Medienfreiheit

Länder, in denen laut Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ eine „sehr ernste Lage“ oder „schwierige Lage“ besteht

Sanktionen

Länder, gegen die UN-, US- und EU-Sanktionen verhängt worden sind (siehe Services/ Rechtliches/ Compliance/ Sanktionen & Embargos/Länder- und Sanktionsliste), soweit nicht besonders festgelegte Strategien und Verfahren in der Oberbank bestehen, um die gegenständlichen Risiken in angemessenem Umfang und in gesetzeskonformer Weise zu migrieren

Unser Kriterium schließt Staaten aus, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben. Die USA sind seit 2026 formal nicht mehr Teil des Abkommens und würden damit automatisch ausgeschlossen. Da die USA der bedeutendste Emittent von USD Wertpapieren und damit eine maßgebliche Größe im USD Anlageuniversum sind, ist dieser Markt aufgrund seiner Bedeutung für die Eigenveranlagung als systemrelevant einzustufen. Deswegen ist die USA als Emittent von dieser Richtlinie ausgeschlossen und ist jedenfalls investierbar.

 

4. Umgang mit Konzernen

Innerhalb eines Konzerns werden jene Unternehmen ausgeschlossen bzw. nicht finanziert, deren Geschäftstätigkeit gegen die obigen Ausschlusskriterien verstößt. Die anderen Unternehmen des Konzerns bleiben weiterhin finanzierbar.

Wir als Oberbank möchten einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten und dafür unseren Anteil der nachhaltigen Finanzierungen erhöhen. Um für die Definition, Steuerung und Prüfung der nachhaltigen Finanzierungen eindeutige Kriterien festzulegen, haben wir das Oberbank Sustainable Lending Framework erstellt. Dieses wird tourlich weiterentwickelt und angepasst.

 

Aktuelle Version

Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Deutsch)

Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Englisch)

 

Erstfassung Sustainable Corporate Lending Framework 2023 inklusive SPO

Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Englisch)
Second Party Opinion von ISS ESG (Englisch)

Die Oberbank bekennt sich klar zum 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens und richtet die Klimastrategie auf die Dekarbonisierung des Kreditportfolios aus. Für die drei zentralen Assetklassen Commercial Real Estate, Residential Mortgages und Business Loans wurden konkrete, messbare Ziele bis 2030 und 2050 definiert, um ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 zu erreichen.

 

Dekarbonisierungsstrategie (Deutsch)

Dekarbonisierungsstrategie (Englisch)

Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte ist für uns, die Oberbank, als Finanzinstitut ein fundamentaler Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftstätigkeit so auszurichten, dass nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden oder gemindert werden. Wo erforderlich, werden diese Auswirkungen wirksam behoben. Dieses Bekenntnis erstreckt sich auf unser gesamtes Handeln und bildet die Grundlage für ein langfristig wertorientiertes Geschäftsmodell.

 

Zur Human Rights Due Diligence

Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025

Umwelt

In der Governance

 

  • Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
  • Wir verfolgen eine klare Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist Bestandteil der Gesamtbankstrategie.
  • Wir engagieren uns aktiv bei ESG-Initiativen, begründen neue Partnerschaften und bekräftigen dadurch unsere hohen Anforderungen zur Einhaltung ethischer Prinzipien.
  • Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholder.

 

Finanzierungsgeschäft

Im Finanzierungsgeschäft und in der Kreditpolitik

 

  • Wir vergeben bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als 50 Prozent der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen.
  • Wir identifizieren und bewerten die ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio und setzen entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Limiten, Ausschluss- und Positivkriterien etc.
  • Impact Reporting: Wir messen und berichten jährlich über die Auswirkungen(CO2-Reduktion), die durch unsere nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden.
  • Bis 2025 entsprechen mehr als 50 Prozent aller Neu-Emissionen der Oberbank ESG-Kriterien.

 

Nachhaltiges Asset Management

Im Asset Management

 

  • Wir steigern das Volumen an nachhaltigen 3BG-Publikumsfonds bis 2025 auf mehr als 1 Milliarde Euro.

 

Gesellschaft

Für die Gesellschaft

 

  • Wir bekennen uns zum Regionalitätsprinzip: 95 Prozent unseres Sponsoring-Budgets fließen in Projekte in unseren Märkten. In der Beschaffung arbeiten wir primär mit Partner:innen aus unseren Regionen zusammen.

 

CO2 sparen

Für die Umwelt

 

  • Wir sind klimaneutral (in Scope 1 & Scope 2) bis 2025 und tragen zur Begrenzung des Temperaturanstieges auf 1,5 Grad bei.
  • Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als 1 Tonne.

 

Customer Experience Management:

Für unsere Kund:innen

 

  • Wir haben ein exzellentes Customer Experience Management: hohe Kundenzufriedenheitsrate von mehr als 60 Punkten (NPS)
  • Wir begleiten unsere Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Der Digitalisierungsgrad ist größer als 80 Prozent.

 

Gender Balance

Für unsere Mitarbeiter:innen

 

  • Next Generation: Wir bieten jungen Potenzialen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Wir besetzen 80 Prozent der Führungspositionen aus eigenen Reihen.
  • Gender Balance: 30 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2025, 40 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2030

 

Strategie & Werte


Die Absicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit ist das oberste Ziel der Oberbank.

Finden Sie hier auch unsere Unternehmensgrundsätze und Werte.

 

Gesellschaft

Die Oberbank kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn sie auch ihre soziale Verantwortung wahrnimmt.

 

Mitarbeiter:innen

Wir gehen den Weg Richtung nachhaltigere Zukunft gemeinsam mit unseren Mitarbeiter:innen.

 

Klima- & Umweltschutz

Wir berücksichtigen bei allen Überlegungen ökologische Aspekte und sehen uns als Partner der Wirtschaft in der Transformation.

 

Mehr Infos

FAQs

Fragen & Antworten zur Nachhaltigkeit in der Oberbank.

 

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