Strategie und Richtlinien
Anders, weil:
wir einen klaren Weg Richtung nachhaltigere Zukunft vor Augen haben.
Strategie
Eine moderne Nachhaltigkeitsstrategie mit klaren Zielen und ein erfolgreiches Nachhaltigkeitsmanagement sind für die Weiterentwicklung und den zukünftigen Erfolg der Oberbank von großer Bedeutung. Die Nachhaltigkeitsstrategie ist deshalb fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank.
Richtlinien
Die Oberbank richtet sich nicht nur nach bestehenden Richtlinien, sondern setzt sich darüber hinaus eigene hohe Standards zur Einhaltung ethischer Prinzipien. Diese sind unter anderem in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) für alle Mitarbeiter:innen festgelegt. Ein zentraler Aspekt sind auch Ausschluss- und Positivkriterien für unsere Finanzierungen.
Erfolgskurs und Geschäftspolitik der Oberbank basieren auf besonderen Grundsätzen der Unternehmensführung. Als börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Oberbank AG zum ÖCGK in der jeweils gültigen Fassung.
Der Code of Conduct richtet sich an alle Mitarbeiter:innen der Oberbank. Die Oberbank bekennt sich ausdrücklich dazu, sowohl nach innen als auch nach außen stets verantwortungsvoll, ethisch wertvoll und wertschätzend zu agieren. Das meint generell den Umgang mit Menschen, ob mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen oder Stakeholder, aber ebenso die Rücksichtnahme auf ökologische und ökonomische Aspekte und schließlich den verantwortungsvollen Umgang mit sämtlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Jeder Entscheidung und allem Tun liegen ethische Prinzipien zugrunde.
Zusätzlich zum allgemeinen Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen gibt es in der Oberbank auch einen Verhaltenskodex für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen, der die im Code of Conduct genannten Regeln und Maßnahmen auf die Zusammenarbeit mit externen Partner:innen ausweitet. Alle Lieferant:innen der Oberbank AG müssen diese Grundsätze erfüllen, die unter anderem das Einhalten der Gesetze, die Achtung der Menschenrechte, diverse Umweltvorschriften und das Verbot von Korruption und Bestechung umfassen.
Zum Code of Conduct für Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen der Oberbank
Die Oberbank distanziert sich von Branchen, Unternehmen und Geschäftspraktiken, die aus ihrer Sicht nicht akzeptable Wirkungen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) nach sich ziehen könnten.
Finanzierungs- und Kontogeschäft
Die nachfolgenden Ausschlusskriterien aus Nachhaltigkeitsaspekten sind beim Neukundengeschäft verpflichtend zu beachten. Bei Überarbeitung oder Aktualisierung dieser Kriterien findet ein Screening des Bestands statt, damit die Einhaltung der Kriterien auch für Bestandskunden gewährleistet ist.
Wertpapiergeschäft
Im Wertpapiergeschäft gelten nicht die nachfolgenden Ausschlusskriterien, sondern besondere, speziell auf das Wertpapiergeschäft zugeschnittene, Mindeststandards.
Eigenveranlagung
Bei Neuveranlagungen der Oberbank sind die nachfolgenden Ausschlusskriterien vollinhaltlich zu beachten. Die Einhaltung der Ausschlusskriterien im Bereich der Eigenveranlagung ist auch in der Veranlagungsrichtlinie der Oberbank festgehalten.
Privatpersonen
Privatpersonen sind von den Ausschlusskriterien nicht erfasst, jedoch bedürfen einige Geschäfte von Privat- und Firmenkund:innen – etwa in den Branchen Wett- und Glücksspiel, Adult Entertainment und Waffen – einer geldwäscherechtlichen Bewilligung des Vorstands, soweit ihre Geschäfte nicht ohnehin aufgrund der Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind. Im Know your customer (KYC)-Prozess werden daher auch Privatkund:innen zahlreichen Überprüfungen unterworfen.
1. Branchenspezifische Ausschlusskriterien
Die Oberbank sieht folgende wirtschaftliche Aktivitäten und Branchen mit erhöhtem ESG-Risikopotential behaftet und schließt diese aus. Dabei wird in der Prüfung primär das Kerngeschäft des Unternehmens analysiert. Sollte ein Umsatzanteil in sehr geringem Ausmaß beobachtet werden, wird von einem Ausschluss abgesehen (Beispiel: Trafik, die auch Zeitschriften im Bereich der Erwachsenenunterhaltung anbieten).
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Branche / Kriterium |
Ausschluss von |
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Atomenergie |
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Edelsteine und Konfliktmaterial |
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Fischerei |
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Handel mit geschützten Tieren oder Exportleder, sowie Tierversuche |
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Hochvolumen-Fracking und Förderungen von Ölsanden
Erdöl |
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Kohle |
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Schwere Waffen |
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Embryonenforschung |
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Pornografiebranche und vergleichbare Branchen („Rotlichtmilieu“; Adult-Entertainment) |
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****** z.B. Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold, die u.a. in der Demokratischen Republik Kongo und ihren Nachbarstaaten gefördert werden. Diese Region ist stark von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffen, wobei sich die bekämpfenden Parteien häufig über die Kontrolle der Minen finanzieren.
******* Definition lt. Kimberley-Abkommen: Geschmuggelte Diamanten, durch die verschiedene Kriege in Afrika finanziert wurden bzw. werden.
******** Das Arcitc Monitoring & Assessment Programme (AMAP) definiert ihren Geltungsbereich und damit die geografische Region der Arktis wie folgt: „Hocharktis, bis zur den subarktischen Gebieten Kanadas, des Königreichs Dänemark (Grönland und die Färöer Inseln), Finnlands, Islands, Norwegens, der Russischen Föderation, Schwedens und der Vereinigten Staaten, einschließlich der dazugehörigen Meeresgebiete“.
******* Eine Ausnahme im Sinne einer Bewilligungsmöglichkeit gibt es einzig für den Bereich der schweren Waffen. Eine Ausnahmebewilligung für die Finanzierung von schweren Waffen kann vom zuständigen Risikovorstand erteilt werden, wenn begründbare, dokumentierte und übergeordnete nationale/supranationale Interessen überwiegen.
2. Absolut ausgeschlossene Geschäfte
Ergänzend gilt: Die Oberbank geht keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen ein, die in mindestens einem der folgenden Bereiche tätig sind:
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Kriterium |
Ausschluss von |
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Illegale Substanzen (Suchtmittel) |
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Bergbau |
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Schädliche Substanzen |
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Kontroverse Waffen |
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Illegales Wett- und Glücksspiel |
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3. Ausschlusskriterien für Länder
Dem Regionalitätsprinzip entsprechend, fokussiert sich die Oberbank auf Unternehmen in jenen Ländern, in denen sie vertreten ist bzw. die ihren Sitz in der EU haben oder einem Mitgliedsstaat der UNIDO angehören. Zudem tätigen wir keine Eigengeschäfte mit Zentralstaaten, welche durch die nachfolgenden Kriterien ausgeschlossen werden:
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Kriterium |
Ausgeschlossen werden |
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FATF-Liste
EU-Liste Hochrisikoländer |
Länder, die auf der schwarzen, dunkelgrauen oder grauen Liste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) stehen.
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Klimaschutz |
Länder, die das Klimaschutzabkommen von Paris 2015 nicht ratifiziert haben (Ratifikation des Pariser Klimaabkommens) |
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Presse- und Medienfreiheit |
Länder, in denen laut Rangliste der Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ eine „sehr ernste Lage“ oder „schwierige Lage“ besteht |
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Sanktionen |
Länder, gegen die UN-, US- und EU-Sanktionen verhängt worden sind (siehe Services/ Rechtliches/ Compliance/ Sanktionen & Embargos/Länder- und Sanktionsliste), soweit nicht besonders festgelegte Strategien und Verfahren in der Oberbank bestehen, um die gegenständlichen Risiken in angemessenem Umfang und in gesetzeskonformer Weise zu migrieren |
Unser Kriterium schließt Staaten aus, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben. Die USA sind seit 2026 formal nicht mehr Teil des Abkommens und würden damit automatisch ausgeschlossen. Da die USA der bedeutendste Emittent von USD Wertpapieren und damit eine maßgebliche Größe im USD Anlageuniversum sind, ist dieser Markt aufgrund seiner Bedeutung für die Eigenveranlagung als systemrelevant einzustufen. Deswegen ist die USA als Emittent von dieser Richtlinie ausgeschlossen und ist jedenfalls investierbar.
4. Umgang mit Konzernen
Innerhalb eines Konzerns werden jene Unternehmen ausgeschlossen bzw. nicht finanziert, deren Geschäftstätigkeit gegen die obigen Ausschlusskriterien verstößt. Die anderen Unternehmen des Konzerns bleiben weiterhin finanzierbar.
Wir als Oberbank möchten einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation leisten und dafür unseren Anteil der nachhaltigen Finanzierungen erhöhen. Um für die Definition, Steuerung und Prüfung der nachhaltigen Finanzierungen eindeutige Kriterien festzulegen, haben wir das Oberbank Sustainable Lending Framework erstellt. Dieses wird tourlich weiterentwickelt und angepasst.
Aktuelle Version
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Englisch)
Erstfassung Sustainable Corporate Lending Framework 2023 inklusive SPO
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework (Englisch)
Second Party Opinion von ISS ESG (Englisch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Lending Framework 2025 (Englisch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework 2023 (Deutsch)
Oberbank Sustainable Corporate Lending Framework 2023 (Englisch)
Second Party Opinion ISS ESG Sustainable Corporate Lending Framework 2023
Appendix Green Bond Framework 2021
Oberbank Green Bond Framework 2021
Second Party Opinion ISS Green Bond Framework 2021
Framework nachhaltige Konten der Oberbank
Oberbank Sustainable Bond Framework 2024 (Englisch)
Second Party Opinion Sustainalytics Sustainable Bond Framework 2024
Die Oberbank bekennt sich klar zum 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens und richtet die Klimastrategie auf die Dekarbonisierung des Kreditportfolios aus. Für die drei zentralen Assetklassen Commercial Real Estate, Residential Mortgages und Business Loans wurden konkrete, messbare Ziele bis 2030 und 2050 definiert, um ein Netto-Null-Portfolio bis 2050 zu erreichen.
Die Achtung der international anerkannten Menschenrechte ist für uns, die Oberbank, als Finanzinstitut ein fundamentaler Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir bekennen uns dazu, unsere Geschäftstätigkeit so auszurichten, dass nachteilige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vermieden oder gemindert werden. Wo erforderlich, werden diese Auswirkungen wirksam behoben. Dieses Bekenntnis erstreckt sich auf unser gesamtes Handeln und bildet die Grundlage für ein langfristig wertorientiertes Geschäftsmodell.
Strategische Nachhaltigkeitsziele bis 2025

In der Governance
- Wir bekennen uns zum 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.
- Wir verfolgen eine klare Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ist Bestandteil der Gesamtbankstrategie.
- Wir engagieren uns aktiv bei ESG-Initiativen, begründen neue Partnerschaften und bekräftigen dadurch unsere hohen Anforderungen zur Einhaltung ethischer Prinzipien.
- Wir pflegen einen regelmäßigen Austausch mit unseren Stakeholder.

Im Finanzierungsgeschäft und in der Kreditpolitik
- Wir vergeben bis 2025 nachhaltige Privatfinanzierungen (energieeffizienter Wohnbau) in der Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als 50 Prozent der neu eingeräumten Wohnbaufinanzierungen.
- Wir identifizieren und bewerten die ESG-Risiken in unserem Kreditportfolio und setzen entsprechende Maßnahmen zur Dekarbonisierung durch die Anwendung von Limiten, Ausschluss- und Positivkriterien etc.
- Impact Reporting: Wir messen und berichten jährlich über die Auswirkungen(CO2-Reduktion), die durch unsere nachhaltigen Finanzierungen erreicht wurden.
- Bis 2025 entsprechen mehr als 50 Prozent aller Neu-Emissionen der Oberbank ESG-Kriterien.

Im Asset Management
- Wir steigern das Volumen an nachhaltigen 3BG-Publikumsfonds bis 2025 auf mehr als 1 Milliarde Euro.

Für die Gesellschaft
- Wir bekennen uns zum Regionalitätsprinzip: 95 Prozent unseres Sponsoring-Budgets fließen in Projekte in unseren Märkten. In der Beschaffung arbeiten wir primär mit Partner:innen aus unseren Regionen zusammen.

Für die Umwelt
- Wir sind klimaneutral (in Scope 1 & Scope 2) bis 2025 und tragen zur Begrenzung des Temperaturanstieges auf 1,5 Grad bei.
- Der CO₂-Fußabdruck pro Mitarbeiter:in ist bis 2025 kleiner als 1 Tonne.

Für unsere Kund:innen
- Wir haben ein exzellentes Customer Experience Management: hohe Kundenzufriedenheitsrate von mehr als 60 Punkten (NPS)
- Wir begleiten unsere Kund:innen bei der digitalen Transformation der Bankservices. Der Digitalisierungsgrad ist größer als 80 Prozent.

Für unsere Mitarbeiter:innen
- Next Generation: Wir bieten jungen Potenzialen die Chance, sich weiterzuentwickeln. Wir besetzen 80 Prozent der Führungspositionen aus eigenen Reihen.
- Gender Balance: 30 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2025, 40 Prozent weibliche Führungskräfte im Jahr 2030
Strategie & Werte
Die Absicherung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit ist das oberste Ziel der Oberbank.
Finden Sie hier auch unsere Unternehmensgrundsätze und Werte.
Gesellschaft
Die Oberbank kann nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn sie auch ihre soziale Verantwortung wahrnimmt.
Mitarbeiter:innen
Wir gehen den Weg Richtung nachhaltigere Zukunft gemeinsam mit unseren Mitarbeiter:innen.
Klima- & Umweltschutz
Wir berücksichtigen bei allen Überlegungen ökologische Aspekte und sehen uns als Partner der Wirtschaft in der Transformation.