Investitionsfinanzierung
Langfristige Investitionsentscheidungen bestimmen nachhaltig den Erfolg Ihres Unternehmens. Die Oberbank steht Ihnen hier als verlässlicher Finanzierungpartner zur Seite.
- Individuell angepasste Finanzierungskonzepte
- Maximale Förderinanspruchnahme durch beste Kontakte zu den Förderstellen
- Umfassender Versicherungsschutz

Maßgeschneidertes Finanzierungskonzept
Auswahl der optimalen Finanzierungsinstrumente

Individuelle Ausgestaltung der Finanzierungslösung
Flexible Anpassungen bei Zinsbindungen, Laufzeiten und Rückzahlung möglich

Rasche
Kreditentscheidung
Rasche Rückmeldung aufgrund kurzer Entscheidungswege möglich

Langjährige Erfahrung
& Know how
Einbindung von SpezialistInnen verschiedener Fachbereiche
Wissenswertes
Welche Zinsvereinbarungen kommen zur Anwendung?
Es wird hier grundsätzlich zwischen variabel verzinsten Krediten und Fixzinskrediten unterschieden. Bei variabel verzinsten Krediten wird eine Zinssatzvereinbarung auf Basis eines Indikatorsatzes (z.B. 3-Monats-Euribor) geschlossen. Bei Fixzinskrediten wird ein gleichbleibender Zinssatz gewählt, der bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder bis zum Ende der Kreditlaufzeit zur Anwendung kommt.
Welche Finanzierungslaufzeiten sind möglich?
Die Finanzierungslaufzeit orientiert sich an der gewöhnlichen Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer des Investitionsobjekts.
Welche Formen der Rückzahlung werden von der Oberbank angeboten?
Die Rückführung eines Investitionskredits erfolgt in regelmäßigen Ratenzahlungen. Dabei wird zwischen fester Tilgung (Kapitalraten) und Annuitäten (Pauschalraten) unterschieden. Bei fester Tilgung wird ein konstanter Betrag regelmäßig als Tilgung zurückgeführt, während die Zinszahlungen gesondert erfolgen. Bei annuitätischen Raten werden Tilgung und Zinsen zusammen bezahlt, weshalb die Höhe dieser Pauschalraten bei Änderungen (z.B. Zinssatz) angepasst wird.
Besteht die Möglichkeit eines tilgungsfreien Zeitraums?
Abhängig vom Investitionsvorhaben können bei Bedarf tilgungsfreie Zeiträume vereinbart werden. Fragen Sie Ihre Oberbank Beraterin bzw. Ihren Oberbank Berater!