SEPA-Instant-Payment

Überweisen innerhalb weniger Sekunden

Die SEPA-Instant-Payment bietet die Möglichkeit EUR-Überweisungen bis zu einer Betragshöhe von € 100.000,- in wenigen Sekunden zu empfangen. Ab 09.10.2025 fällt dieses Betragslimit und mit der zusätzlich eingeführten Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Instant-Payments wird der Zahlungsverkehr noch sicherer.

 

Bei Fragen zu Instant Payment und der Empfängerüberprüfung steht Ihnen Ihr/e Bankbetreuer/in oder unser Kundenservicecenter gerne zur Verfügung

 

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Voraussetzungen

  • Zahlung innerhalb des SEPA-Raums
    (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, San Marino, Andorra und Vatikan)
  • Überweisungswährung ausschließlich EURO
  • Maximaler Betrag EUR 100.000,- pro Transaktion (ab 09.10.2025 ohne Betragslimit)

Durchführung und Empfang einer SEPA-Instant-Payment ist rund um die Uhr an 365 Tagen möglich.

Erhöhte Sicherheit durch die Möglichkeit der Vergabe eines Limits für die SEPA-Instant Payment.

Überweisungsbetrag ist für die/den Zahlungsempfänger:in sofort auf seinem Konto ersichtlich.

Häufige Fragen zur Empfängerüberprüfung, SEPA Instant Payment

Seit 9.10.2025 können SEPA Instant Payment über alle Kanäle beauftragt werden:

  • Kundenportal
  • App,
  • oBusiness
  • Multicash
  • HBCI
  • Beraterplatz

 

Über unser Kundenportal können für SEPA Instant Payments Limits (Tageslimit oder Transaktionslimit) vergeben werden. Alternativ können Sie über Ihre/n Berater:in die Aufgabe eines Limits für eine SEPA Instant Payment beauftragen. Ein vorgemerktes Limit gilt auch für alle verfügungsberechtigten Personen des betreffenden Kontos in allen Kanälen.

 

Eine SEPA Instant Payment, welche das vorgemerkte Limit überschreiten würde, wird abgelehnt.

 

Im Kundenportal ist die Empfängerüberprüfung nur bei Einzelüberweisungen möglich. Bei Erstellung der Zahlung wird im Hintergrund bereits die Empfängerüberprüfung vorgenommen und das Ergebnis rückgemeldet, je nach Ergebnis kann die Zahlung dann autorisiert werden oder nicht.

In oBusiness bzw. bei einer HBCI-Anbindung erfolgt die Empfängerüberprüfung bei der Erstellung der Zahlung bzw. beim Datenträgerimport. Je nach rückgemeldetem Ergebnis, kann der Datenträger autorisiert werden oder nicht. Eine Teildurchführung (z.B. nur Zahlungen, mit Übereinstimmung) ist nicht möglich.

Bei unserer Software Multicash bzw. bei einer direkten EBICS-Anbindung an ein ERP-Programm (Fremdprodukt) werden die Zahlungen mittels einer Transportunterschrift übermittelt. Anschließend erfolgt die Empfängerüberprüfung, die Rückmeldung des Ergebnisses erfolgt mittels einer pain.002-Nachricht, welche mit der Auftragsart VPZ abzuholen ist. Sofern der Datenträger durchgeführt werden soll, ist dieser mit der entsprechenden Auftragsart (CCT: SEPA-Überweisung; CPI: SEPA-Instant-Payment) für die endgültige Ausführung freizugeben. Eine Teildurchführung (z.B. nur Zahlungen mit Übereinstimmung) ist nicht möglich.

 

...wenden Sie sich an Ihre Oberbank-Berater:in damit Ihr Handelsname auch bei der Empfängerprüfung akzeptiert wird, zwecks Vormerkung des abweichenden Namens in unseren Systemen.

Da für Einzelumsätze verpflichtend eine Empfängerprüfung vorzunehmen ist, werden Sammelaufträge mit der Weisung Opt-Out und mit einem Umsatz von der Oberbank abgelehnt. Sammelaufträge mit einem Bestand werden nur mit der Weisung Opt-In angenommen.

Sie können alle Zahlungen unabhängig von der Rückmeldung freigeben. Bei Freigabe von Zahlungen mit den obigen Rückmeldungen, führen Sie die Zahlungen allerdings auf eigenes Risiko aus. Dies bedeutet, dass die Bank im Falle einer Fehlüberweisung nicht haftet. Darauf werden Sie vor der Zahlung hingewiesen. Im Falle eines Zweifels empfehlen wir die Zahlung noch nicht freizugeben und nochmals beim Zahlungsempfänger nachzufragen.

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