Dokumentengeschäft & Bankgarantien

Nicht immer können sich Unternehmen auf die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit der AbnehmerInnen verlassen oder die politische Situation im Exportzielland fordert die Absicherung der Zahlung.

 

Ob Akkreditiv, Inkasso oder Bankgarantie, die Oberbank erarbeitet für Sie vertragskonforme Zahlungskonditionen und wickelt diese rasch und kompetent für Sie ab.

 

Oberbank "be(e) green Haftungen"

Digitalisierung schafft Biodiversität!

Für jede digital beauftragte Haftung widmet die Oberbank 1m² Blühfläche. Blühflächen sind ein wertvoller Beitrag zur Rettung und zum Erhalt von Biodiversität.

 

 

Beauftragen Sie Ihre Garantien/Avale online

Nutzen Sie die Möglichkeit, uns ort- und zeitunabhängig im Oberbank Kundenportal business elektronisch mit der Neuerstellung einer Inlands- oder Auslandsgarantie zu beauftragen:

 

  • Informieren Sie sich in Ihrem Kundenportal über die Salden Ihrer Garantiekonten
  • Nehmen Sie Einsicht in alle Garantiedetails (Laufzeit, Höhe und vieles mehr)
  • Download einer PDF-Übersicht Ihrer beauftragten Garantien
  • Vergeben Sie individuelle Garantieauftragsberechtigungen (zum Beispiel kollektiv oder einzeln)
  • Eine erneute Verwendung von einmal erfassten Garantieaufträgen ist möglich.

 

Ausfüllhilfe

Online Garantie ändern

 

Bankgarantien/Avale

Aus dem Wirtschaftsleben, ob im Inland oder international, sind Bankgarantien und Bankbürgschaften (Überbegriff Avale) nicht mehr wegzudenken. Sie werden immer dann eingesetzt, wenn ein Geschäft gegen das Ausbleiben einer vereinbarten Leistung abgesichert werden soll. Avale können grundsätzlich jeden erlaubten wirtschaftlichen Vorgang absichern. Dabei unterscheiden sich die Bankgarantie und die Bürgschaft vom Wesen her deutlich. Bankgarantien sind eine unwiderrufliche, im Idealfall bedingungslose und somit vom Grundgeschäft unabhängige Verpflichtung einer Bank, auf erste Anforderung des Begünstigten ohne Prüfung des Rechtsgrundes Zahlung zu leiste. Die Inanspruchnahme erfolgt, wenn der Dritte die durch die Garantie besicherte Leistung nicht erbringt.

 

Im Garantiegeschäft gilt also der Grundsatz „zuerst zahlen, dann streiten!“. Wenn Sie eine Bankgarantie beauftragen, sollten Sie daher der oder dem Begünstigten soweit vertrauen können, dass Sie nicht mit einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme rechnen müssen.

 

Im Gegensatz dazu gilt bei einer Bürgschaft der Grundsatz „erst streiten, dann zahlen“. Bürgschaften sind abhängig vom Bestand der Hauptschuld. Sie sind zahlbar nach erfolgreicher Durchsetzung der Hauptforderung, eine Klage richtet sich verbunden gegen Schuldner und Bürgen. Bürgschaften sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und werden daher nur innerhalb von Deutschland vereinbart.

 

Profitieren Sie von unserem Service:

 

  • Mustertexte zu Beginn Ihrer Vertragsverhandlungen: unsere Texte sind rechtlich geprüft und international anerkannt
  • Gestaltung von Garantietexten nach Ihren Bedürfnissen und Prüfung von Ihnen vorgegebenen Garantietexten
  • Auskünfte zu Länder-, Banken- und Kundenbonitäten
  • Unterstützung bei der Formulierung von Zahlungsbedingungen
  • Beratung bei der Erstellung von indirekten Garantien zu den länderspezifische Besonderheiten und den Kosten der Auslandsbank
  • Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene MitarbeiterInnen-Workshops in Ihrem Unternehmen

 

Auszug aus dem Formular „Auftrag zur Erstellung einer Bürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern oder einer Garantie“ des deutschen Bankenverlages

 

Wir beraten Sie gerne!

Profitieren Sie von der Kompetenz unserer FirmenkundenberaterInnen.

 

In wenigen Schritten können Sie bequem online einen Gesprächstermin vereinbaren.

 

Jetzt Termin vereinbaren

Zum Filialfinder

 

Im grenzüberschreitenden Geschäft sind Sie mit Risiken konfrontiert, die im reinen Inlandsgeschäft nicht auftreten. Das Dokumenten-Akkreditiv ist eine der wirksamsten Lösungen zur Risikominimierung. Es ist aus dem internationalen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken und erfüllt am besten den Zweck einer gesicherten Zahlungsabwicklung.


Exportakkreditiv

 

Die unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung einer Bank macht Sie unabhängig von der Zahlungswilligkeit und -fähigkeit Ihrer GeschäftspartnerInnen und erleichtert Ihnen die Planung Ihrer Liquidität. Streben Sie zusätzlich Schutz vor dem wirtschaftlichen Risiko der Auslandsbank und dem politischen Risiko des Abnehmerlandes an und verlangen Sie ein bestätigtes Akkreditiv. Wir sind im Rahmen verfügbarer Länderlimite gerne bereit, ein eigenes, von der eröffnenden Bank unabhängiges Zahlungsversprechen abzugeben. Erkundigen Sie sich daher bei uns über eine Akkreditiv-Bestätigung.


Importakkreditiv

 

Ihre Kreditwürdigkeit ist die Basis für unser unwiderrufliches Zahlungsversprechen und damit Ihr Bonitätsbeweis für Ihre LieferantInnen. Zahlung leisten wir nur bei Vorlage der im Akkreditiv vorgeschriebenen Liefer- und Leistungsnachweise. Als Alternative zur Vorauszahlung schonen Sie daher Ihre Liquidität.


Profitieren Sie von unserem Service:

 

  • Unterstützung bei der Formulierung von Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Erstellung von Akkreditivvorschlägen und Prüfung von Akkreditiventwürfen
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Dokumente
  • Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene MitarbeiterInnen-Workshops in Ihrem Unternehmen

Sie kennen Ihre ausländischen Kundinnen und Kunden aus langjähriger Geschäftsverbindung oder zweifeln nicht an ihrer Leistungsbereitschaft. Das Inkasso bietet Ihnen eine günstige Möglichkeit zur Zahlungsabwicklung im grenzüberschreitenden Geschäft. Banken fungieren als TreuhänderInnen und DienstleisterInnen und ziehen für ExporteurIn und ImporteurIn Zahlungen ein.

 

Folgende Varianten können Sie vereinbaren:

 

  • Dokumente gegen Sichtzahlung (documents against payment = D/P; cash against documents = CAD):
    Aushändigung der Dokumente nur Zug um Zug gegen sofortige Bezahlung
     
  • Dokumente gegen Akzeptmeldung (documents against acceptance = D/A):
    Ausfolgung nur gegen Akzeptierung eines mitgesandten Wechsels (Bill of Exchange) durch die bezogene KäuferIn bzw. den bezogenen Käufer
     
  • Dokumente gegen unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung (documents against written undertaking/written declaration):
    Ausfolgung nur gegen vorgegebenes Verpflichtungsschreiben an einem festgelegten Tag zu zahlen


Profitieren Sie von unserem Service:

 

  • Überwachung des Zahlungseinganges und allfällige Mahnungen
  • Prüfung Ihrer Inkassodokumente auf Vollständigkeit und auf bestimmte formale Erfordernisse (z.B. notwendige Unterschriften und Indossamente)
  • Ausfüllen von Wechselformularen
  • Vorlage des Wechsels rechtzeitig vor Fälligkeit der/dem Zahlungspflichtigen. Keine Evidenthaltung offener Wechselverpflichtungen Ihrerseits mehr nötig.  
  • Information über Usancen und Erfahrungen mit dem Land der kaufenden Partei und Unterlagen über Einfuhrvorschriften des Abnehmerlandes

 

Trade Finance

Nutzen Sie bei Vorliegen eines Dokumenten-Akkreditivs, einer Bankgarantie (Zahlungsgarantie) den regresslosen Dokumentären Forderungsankauf.

 

Auslands-
zahlungsverkehr

Rasche und sichere Abwicklung für Ihr optimales internationales Cash Management.

 

Factoring

Vergrößern Sie mittels Forderungsverkauf Ihren finanziellen Spielraum durch sofortige Liquidität und schaffen Sie sich klare Wettbewerbsvorteile.

 

Internationale Finanzierung

Förderungen, abgestimmt auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse, sichern Ihren Erfolg.

 

Mit dem Oberbank Newsletter-Service immer top informiert!