Finanzierungen mit ESG-bezogener Margenfestlegung

Als unabhängige Regionalbank sehen wir uns der Nachhaltigkeit verpflichtet, weshalb unsere Nachhaltigkeitsstrategie fixer Bestandteil der Gesamtbankstrategie der Oberbank ist.

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ESG steht für: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).

 

Eine ESG-bezogene Margenfestlegung ist im Rahmen von Sonderkreditfinanzierungen möglich, wenn der Kunde mindestens zwei ESG-KPIs definiert, die anhand seiner Nachhaltigkeitserklärung jährlich überprüft werden können (z.B. Reduktion der CO₂-Emissionen oder der Arbeitsunfälle). Alternativ dazu kann auch auf das ESG-Unternehmensrating einer anerkannten Ratingagentur bzw. auf ein ESG-Gebäude-Zertifikat (z.B. ÖGNI) abgestellt werden. Die Einhaltung der KPIs führt zur Senkung der Bruttomarge bzw. führt die Nichteinhaltung der definierten KPIs zur Erhöhung der Bruttomarge. Werden mehr als zwei KPIs definiert, müssen über 50 % der KPIs für eine Margenreduktion eingehalten werden. Diese Margenfestlegung im Rahmen von Sonderkreditfinanzierungen ist nur für Unternehmen möglich, die zur Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung (CSRD) verpflichtet sind oder eine freiwillige Nachhaltigkeitserklärung veröffentlichen. 

 

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Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Denken und Handeln sind seit jeher fixer Bestandteil der Strategie der Oberbank.