Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen hat zum Ziel, Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen im Ausland abzuwenden. Deutschland setzt damit die erweiterte EU-Amtshilferichtlinie um, die auf einem international einheitlichen Meldestandard der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beruht.


Selbstauskunft
Ab dem 1. Januar 2016 sind Finanzdienstleister verpflichtet, Informationen zu der steuerlichen Ansässigkeit ihrer Kunden zu erheben. Die Kunden müssen künftig in einer Selbstauskunft Namen, aktuelle Postanschrift, Geburtsdatum, alle Länder, in denen sie steuerlich ansässig sind, sowie die jeweilige Steueridentifikationsnummer angeben.


Automatischer Informationsaustausch
Die mit der Selbstauskunft erhobenen Kundendaten müssen von den Finanzdienstleistern zusammen mit den Finanzumsätzen und dem Gesamtwert der zum 31. Dezember auf den Konten des Kunden vorhandenen Vermögensbestände jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Diese Daten werden dann vom Bundeszentralamt für Steuern an den Staat (bzw. die Staaten), in dem (bzw. in denen) der Kunde steuerlich ansässig ist, weitergeleitet.


Steuerliche Ansässigkeit
Ob ein Kunde in einem Staat steuerlich ansässig ist, richtet sich nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht und etwaigen Doppelbesteuerungsabkommen.
 Die Staatsbürgerschaft allein führt regelmäßig nicht zur steuerlichen Ansässigkeit. Dies gilt nur in Ausnahmefällen (wie für die USA). Anknüpfungspunkte der Besteuerung sind vielmehr ortsgebundene persönliche Merkmale. Dies kann ein Wohnsitz, ein ständiger Aufenthalt oder – bei Unternehmen – der Ort der Geschäftsleitung im jeweiligen Staat sein. Ein Bankkunde kann auch in verschiedenen Staaten gleichzeitig als steuerlich ansässig gelten, beispielsweise durch mehrere Wohnsitze.
 Einkünfte aus anderen Staaten, die dort einer Besteuerung an der Quelle unterliegen können (etwa Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus Kapitalvermögen), führen für sich allein genommen noch nicht automatisch zu einer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland.
 Für Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit sollten Bankkunden fachkundige Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen oder eine Klärung mit den zuständigen lokalen Steuerbehörden herbeiführen.


Steueridentifikationsnummer
 In der Selbstauskunft ist die Steueridentifikationsnummer für die Staaten anzugeben, in denen ein Bankkunde steuerlich ansässig ist. Dies setzt voraus, dass dieser Staat eine Steueridentifikationsnummer vergibt.


Weitere Informationen
Am Informationsaustausch nehmen sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil. Weitere Informationen zu den am Informationsaustausch teilnehmenden Staaten und zu den Steueridentifikationsnummern aller Länder finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums, des Bundeszentralamtes für Steuern, der EU-Kommission sowie der OECD.

 

Durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und amtliche Richtlinien sowie Zeitablauf können sich Änderungen ergeben. Diese Unterlagen sind nicht darauf ausgerichtet, Ihnen ungeprüft als Steuererklärungsgrundlage zu dienen und ersetzen nicht eine eigene rechtliche, steuerliche oder sonstige Prüfung durch Sie bzw Ihren steuerlichen Vertreter. Insbesondere kann im Rahmen dieser Unterlagen nicht auf Ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse eingegangen werden und keinesfalls die steuerliche Beratung durch eine berufsbefugte Person ersetzt werden. Im Zusammenhang mit diesen Unterlagen können sich keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die Oberbank AG ergeben. Insbesondere übernimmt die Oberbank AG keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit und behält sich auch einen Irrtum in Bezug auf Zahlenangaben ausdrücklich vor. (Stand: Mai 2017).