27.01.2021 ‐ Presse

UniCredit scheitert in Causa „Sonderprüfung“ nun auch in Linz

Das Landesgericht Linz hat dem Versuch der UniCredit, im Rahmen ihrer umfassenden Angriffsstrategie gegen die 3-Banken Gruppe bei allen drei Instituten Sonderprüfungen - unter anderem über die Richtigkeit von Kapitalerhöhungen - durchzusetzen, nun auch im Verfahren gegen die Oberbank eine unmissverständliche Absage erteilt.

Zuvor war die UniCredit in parallelen Verfahren gegen die Schwesterbanken BKS und BTV bis zum Obersten Gerichtshof gezogen und auch dort gescheitert. Das Landesgericht bezieht sich einerseits auf die vorhergehenden Entscheidungen des OGH, hält darüber hinaus jedoch auch ausdrücklich fest, dass kein Verdacht auf Unredlichkeit oder Gesetzesverstöße der Vorstände vorlägen, die eine entsprechende Sonderprüfung rechtfertigen würden. Mit der nun zugestellten Entscheidung des Landesgerichts Linz erleidet die aufwendige und für die UniCredit mit Sicherheit durchaus auch kostenintensive Angriffsstrategie ihrer Anwälte eine weitere und schwere gerichtliche Niederlage.


Dr. Franz Gasselsberger, Generaldirektor der Oberbank, zeigt sich über die Deutlichkeit des Linzer Urteils zwar erfreut, erwartet jedoch trotzdem kein Einlenken der UniCredit: „Angesichts dieser beispiellosen Niederlagenserie sollte eigentlich bereits der Hausverstand nahelegen, diese zwar aggressive, aber offenkundig wenig erfolgreiche Strategie zu überdenken. Unsere bisherige Erfahrung mit UniCredit verbietet jedoch, mir allzu große Hoffnungen auf ein Umdenken in Wien und Mailand zu machen oder gar mit einer baldigen und gütlichen Lösung dieses Konflikts zu rechnen.“ Neuerlich betonte Gasselsberger:

Die UniCredit weiß, dass wir für eine sinnvolle und vertretbare Lösung bereitstehen,den Versuch, die Kontrolle über die 3-Banken Gruppe zu erstreiten, werden wir jedoch weiterhin entschlossen abwehren und sehen uns für die zu erwartende weitere Auseinandersetzung gut gerüstet.